Jasmin Fuhrmann Fotografie · jasminfuhrmann-fotografie.de
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Rechtsbeziehung zwischen
Jasmin Fuhrmann – Jasmin Fuhrmann Fotografie, Klosterstraße 6b, 21698 Harsefeld, E-Mail: info@jasminfuhrmann-fotografie.de, Telefon: 0171 9243993, USt-IdNr.: DE423449146 – nachfolgend „Fotografin“ –
und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung von Fotoshootings (u. a. Familien-, Paar-, Schwangerschafts-, Neugeborenen- und Hochzeitsfotografie) sowie der damit verbundenen Bildbearbeitung und -lieferung.
1. Geltungsbereich
• Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Fotografin und ihren Kunden über die Erbringung fotografischer Dienstleistungen, unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) ist.
• Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Fotografin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
• Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung, soweit nichts anderes vereinbart wird.
2. Vertragsschluss
Die auf der Website dargestellten Leistungen und Preislisten stellen kein bindendes Angebot der Fotografin dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
• Der Kunde fragt eine Buchung per E-Mail, Kontaktformular oder in sonstiger Textform (§ 126b BGB) an.
• Der Vertrag kommt zustande, sobald die Fotografin die Buchung ausdrücklich schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt, spätestens jedoch mit Beginn der vereinbarten Leistung.
• Der gebuchte Termin wird erst mit Zugang der Buchungsbestätigung durch die Fotografin verbindlich reserviert. Eine bloße Terminanfrage begründet keinen Anspruch auf Reservierung.
• Sofern eine Anzahlung vereinbart ist, gilt der Termin erst nach fristgerechtem Zahlungseingang als endgültig gesichert (siehe § 4).
3. Leistungsumfang
Art und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der individuellen Buchungsbestätigung bzw. der gebuchten Preisliste/dem gebuchten Paket. Sofern dort nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt insbesondere:
• Dauer: Die vereinbarte Shooting-Dauer richtet sich nach dem gebuchten Paket; eine Überschreitung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. Verspätung), verkürzt die tatsächliche Aufnahmezeit, ohne dass sich das Honorar mindert.
• Ort: Der Aufnahmeort wird individuell vereinbart (Studio, Outdoor-Location oder beim Kunden). Anfahrtskosten außerhalb eines vereinbarten Umkreises können gesondert in Rechnung gestellt werden.
• Anzahl der Bilder: Sofern im gebuchten Paket eine bestimmte Anzahl bearbeiteter Bilder festgelegt ist, ergibt sich diese aus der jeweiligen Preisliste. Ohne feste Vereinbarung wählt die Fotografin nach pflichtgemäßem Ermessen eine für den Anlass angemessene Anzahl aus.
• Bearbeitungsstil: Die Bildbearbeitung erfolgt im für die Fotografin charakteristischen, auf der Website und in Referenzarbeiten erkennbaren Stil (siehe § 7).
• Lieferzeit: Bei Familienshootings erfolgt die Lieferung der bearbeiteten Bilder in der Regel innerhalb von 2–14 Tagen nach dem Termin, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes kommuniziert wurde (z. B. urlaubsbedingt). Bei Hochzeiten erhält der Kunde innerhalb der ersten 24 Stunden eine Vorauswahl (Preview); die vollständige bearbeitete Lieferung erfolgt innerhalb von 2–8 Wochen nach dem Hochzeitstag.
4. Honorar und Zahlungsbedingungen
• Es gilt das zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarte bzw. in der jeweiligen Preisliste ausgewiesene Honorar.
Hochzeiten:
• Zur verbindlichen Terminsicherung ist eine Anzahlung in Höhe von 200,00 € fällig. Diese dient ausschließlich der Reservierung des Termins und wird bei Absage seitens des Brautpaares einbehalten (siehe § 5).
• Der Gesamtbetrag des vereinbarten Honorars ist spätestens am Hochzeitstag zur Zahlung fällig.
Familienshootings:
• Die Grundgebühr deckt die gesamte Organisation und Durchführung vor, während und nach dem Shooting ab und ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
• Die im Anschluss ausgewählten Einzelbilder bzw. Kollektionen werden gesondert in Rechnung gestellt und sind ebenfalls innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.
Allgemein:
• Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder auf einem anderen zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsweg.
• Bei Zahlungsverzug ist die Fotografin berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen sowie die Herausgabe bzw. Bereitstellung der Bilder bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
5. Terminverschiebung, Stornierung und Ausfall
Da Fototermine mit erheblichem Vorbereitungs- und Zeitaufwand verbunden sind, gelten folgende Regelungen:
• Terminverschiebung: Eine kostenfreie Verschiebung des Termins ist möglich, wenn diese mindestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt wird, vorbehaltlich freier Kapazitäten.
• Absage/Stornierung durch den Kunden: Bereits gezahlte Anzahlungen und Gebühren (z. B. die Terminsicherung bei Hochzeiten) werden bei einer Absage nicht erstattet. Sie können jedoch, ähnlich einem Gutschein, auf einen anderen Termin oder eine andere Leistung der Fotografin angerechnet werden.
• Krankheit (Kunde): Bei kurzfristiger Erkrankung, insbesondere von Kindern oder Babys, wird ein Ersatztermin ohne zusätzliche Kosten angeboten, sofern die Absage unverzüglich mitgeteilt wird.
• Höhere Gewalt: Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. schwere Unwetter, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen) sind beide Parteien berechtigt, den Termin kostenfrei zu verschieben; ein Anspruch auf Schadensersatz besteht insoweit nicht.
• Wetter: Bei Outdoor-Shootings, die witterungsbedingt nicht wie geplant durchführbar sind, wird ein zeitnaher Ersatztermin vereinbart.
• Ausfall durch die Fotografin bei Hochzeiten: Ist die Fotografin aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grund (z. B. plötzliche Erkrankung oder Unfall) am vereinbarten Hochzeitstermin verhindert, wird sie den Kunden unverzüglich informieren und sich nach besten Kräften um eine gleichwertige Ersatzfotografin bzw. einen gleichwertigen Ersatzfotografen bemühen. Der Einsatz einer Ersatzperson erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden. Kann keine geeignete Ersatzperson gefunden werden oder lehnt der Kunde diese ab, werden sämtliche bereits geleisteten Zahlungen vollständig erstattet. Da der Hochzeitstermin naturgemäß nicht nachholbar ist, ist ein darüberhinausgehender Anspruch des Kunden, insbesondere auf Ersatz immaterieller Schäden oder entgangener Erinnerungswerte, ausgeschlossen, soweit die Fotografin nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
• Ausfall durch die Fotografin bei sonstigen Shootings: Muss die Fotografin einen anderen Termin (z. B. Familien-, Paar-, Schwangerschafts- oder Neugeborenenshooting) aus eigenem Verschulden oder aus Krankheitsgründen absagen, wird unverzüglich ein Ersatztermin angeboten. Kann kein zumutbarer Ersatztermin gefunden werden, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, gemäß § 13 ausgeschlossen bzw. begrenzt.
6. Bildauswahl
• Die Auswahl der bearbeiteten und gelieferten Bilder trifft die Fotografin nach pflichtgemäßem fachlichen Ermessen im Hinblick auf technische und gestalterische Qualität.
• Unbearbeitete Rohdaten (RAW-Dateien) werden grundsätzlich nicht herausgegeben. Eine Herausgabe kann ausnahmsweise gegen gesonderte Vereinbarung und zusätzliches Honorar erfolgen.
• Ein Anspruch des Kunden auf Lieferung sämtlicher während des Shootings entstandener Aufnahmen besteht nicht.
7. Bildbearbeitung
• Die Bildbearbeitung (Farbgebung, Retusche, Bildausschnitt u. Ä.) erfolgt im gestalterischen Ermessen der Fotografin entsprechend ihrem charakteristischen Bearbeitungsstil.
• Nachträgliche individuelle Änderungswünsche an bereits bearbeiteten Bildern (z. B. abweichende Retusche, andere Farbstimmung) sind nur gegen gesondertes Honorar möglich.
• Eine Herausgabe unbearbeiteter Ausgangsdateien erfolgt nicht (siehe § 6).
8. Lieferung
• Die Lieferung der bearbeiteten Bilder erfolgt in der Regel über eine passwortgeschützte Online-Galerie zum Download.
• Auf Wunsch und gegen gesonderte Vereinbarung ist die Lieferung auch auf einem Datenträger möglich.
• Die Lieferzeit richtet sich nach § 3.
• Die Online-Galerie steht für mindestens 1 Jahr ab Bereitstellung zum Download zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, die Bilder innerhalb dieses Zeitraums herunterzuladen und eigenverantwortlich zu sichern. Nach Ablauf dieser Frist wird die Galerie unaufgefordert und ohne gesonderten Hinweis gelöscht; ein Anspruch auf erneute Bereitstellung besteht danach nicht (siehe auch § 15).
9. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars räumt die Fotografin dem Kunden die folgenden, einfachen (nicht ausschließlichen), zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den gelieferten bearbeiteten Bildern ein:
• Nutzung für private, nicht-kommerzielle Zwecke, insbesondere Ausdrucke, digitale Speicherung, private Weitergabe an Familie und Freunde.
• Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Profilen des Kunden unter Nennung der Fotografin, sofern technisch möglich und zumutbar (z. B. Tag/Verlinkung).
• Eine gewerbliche bzw. kommerzielle Nutzung (z. B. für Werbezwecke, im Rahmen einer Geschäftstätigkeit, für Produktverpackungen o. Ä.) ist von dieser einfachen Nutzungsrechtseinräumung nicht umfasst und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung sowie eines gesonderten Honorars.
• Eine Veränderung der Bilder (z. B. eigene Nachbearbeitung, Filter, Zuschnitt, Retusche) durch den Kunden oder Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der Fotografin nicht gestattet, mit Ausnahme technisch bedingter, plattformüblicher Anpassungen (z. B. automatische Zuschnitte bei Social-Media-Uploads).
• Eine Weitergabe der Bilddateien an Dritte zur eigenständigen (insbesondere kommerziellen) Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Fotografin nicht gestattet.
• Weitergehende Nutzungsrechte (z. B. exklusive, übertragbare oder unterlizenzierbare Rechte) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
10. Urheberrecht
• Die Fotografin ist und bleibt Urheberin sämtlicher im Rahmen des Auftrags entstandenen Lichtbilder bzw. Lichtbildwerke im Sinne der §§ 2, 72 UrhG.
• Sämtliche Nutzungs-, Verwertungs- und sonstigen Rechte an den Bildern verbleiben bei der Fotografin, soweit dem Kunden nicht ausdrücklich Nutzungsrechte gemäß § 9 eingeräumt wurden.
• Bei erlaubter Veröffentlichung durch den Kunden ist die Fotografin nach Möglichkeit als Urheberin zu nennen (§ 13 UrhG), z. B. durch Verlinkung oder Namensnennung.
11. Veröffentlichungsrechte der Fotografin (Model Release / Referenznutzung)
Die Frage, ob und in welchem Umfang die Fotografin Aufnahmen ihrerseits zu eigenen Werbe- und Portfoliozwecken nutzen darf (z. B. auf der Website, auf Instagram, in Flyern, im Rahmen von Wettbewerben), wird nicht abschließend über diese AGB geregelt.
• Hierfür holt die Fotografin bei Privatkunden regelmäßig eine gesonderte, ausdrückliche Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. §§ 22, 23 KUG ein (z. B. über ein separates Einwilligungsformular).
• Diese Einwilligung ist freiwillig, kann auf einzelne Nutzungsarten beschränkt und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
• Ohne gesonderte Einwilligung erfolgt keine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen der Kunde oder abgebildete Dritte erkennbar sind, zu Werbe- oder Portfoliozwecken der Fotografin.
12. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wirkt an einer reibungslosen Durchführung des Shootings mit und verpflichtet sich insbesondere zu Folgendem:
• pünktliches Erscheinen zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort;
• Beaufsichtigung minderjähriger Kinder während des gesamten Shootings in eigener Verantwortung;
• Mitbringen geeigneter, dem Anlass entsprechender Kleidung, sofern nicht anders vereinbart;
• rechtzeitige Information der Fotografin über besondere Umstände (z. B. gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, besondere Bedürfnisse von Kindern), die für die Durchführung relevant sein können.
Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht nach und wird die Leistungserbringung dadurch erschwert, verzögert oder unmöglich, bleibt der Vergütungsanspruch der Fotografin hiervon unberührt.
13. Haftung
• Die Fotografin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
• Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Fotografin nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
• Für den Verlust von Bilddaten durch technische Defekte (z. B. Speicherkartenfehler, Festplattenausfall), höhere Gewalt oder sonstige nicht von der Fotografin zu vertretende Umstände wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen. Die Fotografin trifft branchenübliche Vorkehrungen zur Datensicherung (z. B. Backup-Strategien), kann einen vollständigen Datenerhalt jedoch nicht garantieren.
• Für Schäden am Eigentum des Kunden während des Shootings haftet die Fotografin nur im Rahmen der vorstehenden Grundsätze.
• Eine weitergehende Beschränkung oder ein Ausschluss der Haftung, insbesondere in gesetzlich nicht zulässigen Fällen, ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
14. Reklamationen
• Offensichtliche Mängel an den gelieferten Bildern (z. B. technische Fehler, fehlerhafte Datei) sind unverzüglich nach Erhalt in Textform gegenüber der Fotografin anzuzeigen.
• Wird ein offensichtlicher Mangel nicht unverzüglich angezeigt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß angenommen, soweit es sich nicht um versteckte Mängel handelt, die bei üblicher Prüfung nicht erkennbar waren.
• Bei berechtigten Beanstandungen wird die Fotografin im Rahmen des technisch und gestalterisch Möglichen eine angemessene Nachbesserung vornehmen.
15. Archivierung der Bilddaten
• Eine über die Online-Galerie gemäß § 8 hinausgehende Archivierung der gelieferten Bilder durch die Fotografin findet nicht statt.
• Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Bilder innerhalb der in § 8 genannten Bereitstellungsfrist herunterzuladen und eigenständig zu sichern. Nach Ablauf der Frist und Löschung der Galerie besteht kein Anspruch auf erneute Bereitstellung oder Wiederherstellung.
16. Datenschutz
Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung sowie beim Besuch der Website ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf jasminfuhrmann-fotografie.de.
17. Gutscheine
• Von der Fotografin ausgestellte Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 2 Jahre gültig, sofern auf dem Gutschein nichts Abweichendes vermerkt ist.
• Gutscheine sind auf Dritte übertragbar; eine Barauszahlung des Gutscheinwerts, auch bei teilweiser Einlösung, ist ausgeschlossen.
• Die Einlösung erfolgt durch Angabe des Gutscheincodes bei der Terminbuchung; im Übrigen gelten diese AGB entsprechend.
18. Schlussbestimmungen
• Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
• Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucherverträgen bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
• Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Harsefeld Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
Stand: Juli 2026